Getauft werden
Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der Evangelischen Lukaskirchengemeinde werden. Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Sie erhalten vor der Taufe eine Einführung in den christlichen Glauben. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wie Sie diese Einführung im Einzelnen mit uns zusammen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Sie berechtigt unter anderem zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.
Wieder eintreten
Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten. Sie möchten nach einer Zeit des Abstands oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Sie sind herzlich willkommen!
Die Konfession wechseln
Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten. Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-)Leben, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen. Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Spätestens nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten.
Wenn Sie in einer Kirche getauft wurden, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist, ist diese Taufe gültig. Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.
Kinder und Jugendliche
Sie haben Kinder oder sind noch nicht volljährig. Über die Taufe oder den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Sorgeberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich einfach an unsere Pfarrerinnen und Pfarrer.
Welche Informationen und Unterlagen brauche ich?
Am einfachsten ist es, wenn Sie bereits vorab dieses Formular ausfüllen. Außerdem bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches), einen Nachweis über Ihre Taufe (wenn Sie getauft sind) und über Ihre Konfirmation (wenn Sie konfirmiert sind) mit. Wenn Sie die Konfession wechseln möchten, benötigen wir auch Ihre Austrittsbescheinigung, sobald sie vorliegt.
Mehr lesen
- Informationsseite des Kirchenkreises Bonn
- Kircheneintrittsstellen: Wenn Sie (wieder) Kirchenmitglied werden wollen, der unmittelbare Kontakt zu unserer Gemeinde Ihnen aber noch schwerfällt, können Sie sich auch an eine der Kircheneintrittsstellen unserer Landeskirche wenden, in Bonn zum Beispiel im Kirchenpavillon. Mehr dazu auf den Informationsseiten unserer Landeskirche zur Mitgliedschaft im Allgemeinen und zu den Kircheneintrittsstellen im Besonderen.
- Kirchenrecht: Zur Aufnahme in die Evangelische Kirche finden Sie mehr in der Kirchenordnung und im Lebensordnungsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland. Grundsätzliches zur Kirchenmitgliedschaft finden Sie im Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD und im Gemeindezugehörigkeitsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland.