Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
Wie wird die Bestattung gestaltet?
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
Bestattungsformen
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen genauso bei Feuerbestattung/Urnenbeisetzung oder bei der Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Seitens der Lukaskirchengemeinde gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Bitte klären Sie diese Frage mit dem Bestattungsunternehmen.
Wer kann kirchlich bestattet werden?
Kann jemand, der nicht Kirchenmitglied war, kirchlich bestattet werden?
In der Regel ist Voraussetzung, dass die oder der Verstorbene Mitglied der evangelischen Kirche war. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich auch an uns wenden. Im Ausnahmefall kann aus seelsorglichen Gründen eine kirchliche Bestattung stattfinden.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich.
Kann jemand, der sich selbst das Leben genommen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja. Ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Aussegnung
Was ist eine Aussegnung?
Nach alter Tradition wurde von der/dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung der/des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Wenn diese Form des Abschiednehmens für Sie in Frage kommt, sprechen Sie uns an und äußern Sie Ihre Wünsche.
Organisatorisches
Wie kommen wir in Kontakt?
Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstorben ist oder im Sterben liegt, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch. Oft stellt auch der Bestatter den Kontakt her.
Wie bereiten wir die kirchliche Bestattung vor?
Die Angehörigen führen ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Darin geht es zum einen darum, dass wir Sie selbst als Angehörige in Ihrer Trauer begleiten. Zum anderen sprechen wir konkret über das, was der oder dem Verstorbenen und Ihnen wichtig war und ist. Daraus ergibt sich, wie die Bestattung gestaltet werden kann. Wenn Sie mögen, notieren Sie vorab in einem Formular einige wesentliche Eckdaten.
Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze und Bestattung können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Die Kirche nimmt kein Geld für den Dienst der Pfarrerin / des Pfarrers.
Texte, die helfen können
Einige Texte aus der Bibel, die ihnen vielleicht helfen können, Hoffnung und Trost zu finden oder Ihre Klage auszudrücken.
- Mein Gott, mein Gott, warum hat Du mich verlassen? Psalm 22
- Der Herr ist mein Hirte. Psalm 23
- Jesus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Johannes 11
- Paulus über die Auferstehung. 1. Korinther 15
- Vom neuen Himmel und der neuen Erde: Offenbarung 21
Vorbereitet sein: Nicht(s) vergessen
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat eine Broschüre herausgegeben, die Ihnen Anstoß und Hilfe sein will, sich - vielleicht schon in der Mitte des Lebens - auf den letzten Lebensabschnitt und die damit verbundenen Abschiede vorzubereiten. Diese Broschüre können Sie hier herunterladen. Die wesentlichen Inhalte dieser Broschüre können Sie auch online unter www.nichtsvergessen.de nachlesen. Dort finden Sie auch weitere Unterlagen, zum Beispiel zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
Mehr lesen
- www.trauernetz.de
- Kirchenordnung und Lebensordnungsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland